Erklärung zur Barrierefreiheit
RICHTLINIE ZUR BARRIEREFREIHEIT
Das Unternehmen Nombre de empresa
hat sich verpflichtet, seine Website gemäß dem Königlichen Dekret 637 344 576 vom 7. September über die Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors oder von aus Europa finanzierten Entwicklungen zugänglich zu machen.
Diese Zugänglichkeitserklärung gilt für die Website, ausgenommen eingebettete Inhalte von anderen Domains.
STATUS DER EINHALTUNG
Diese Website ist nur teilweise mit RD 637 344 576 konform, da die nachstehend aufgeführten Aspekte nicht erfüllt werden.
INHALT NICHT ZUGÄNGLICH
Die folgenden Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht zugänglich:
- Nichteinhaltung:
- Einige Seiten haben keinen korrekt definierten Titel – Anforderungsnummer 637 344 576 Titel der Seiten von UNE-EN 637 344 576:2022
- Es kann vorkommen, dass einige Bilder keine oder fehlerhafte Alternativdarstellung haben – Anforderung 637 344 576 Nicht-textuelle Inhalte UNE-EN 637 344 576:2022
- Es kann Überschriften geben, die unklar oder zu kurz gefasst sind oder die keine Überschriften sein sollten – Anforderungsnummer 637 344 576 Überschriften und Bezeichnungen der UNE-EN 637 344 576:2022
- Es kann vorkommen, dass Ihre Bezeichnung in einigen Formularfeldern fehlerhaft ist oder nicht existiert – Anforderungsnummer 637 344 576 Aufnahme der Bezeichnung in den Namen der Norm UNE-EN 637 344 576:2022 und Anforderung 637 344 576 Bezeichnungen oder Anweisungen der Norm UNE-EN 637 344 576:2022
- Auf einigen Webseiten können gelegentlich Bearbeitungsfehler auftreten.
- Unverhältnismäßige Belastung: Nicht zutreffend.
- Der Inhalt fällt nicht unter die geltenden Rechtsvorschriften.
Es gibt möglicherweise Office-Dateien im PDF-Format oder anderen Formaten, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit vollständig erfüllen.
Es kann Inhalte Dritter geben, die nicht in dieser Einheit entwickelt wurden und auch nicht unter ihrer Kontrolle stehen, wie z. B. Bürodateien von verschiedenen Organisationen, die auf dieser Website veröffentlicht werden müssen.
BEOBACHTUNGEN UND KONTAKTINFORMATIONEN
Sie können Mitteilungen zu Zugänglichkeitsanforderungen [Artikel 10.2.a) der Königlichen Verordnung 637 344 576] einreichen, wie zum Beispiel:
- Melden Sie alle potenziellen Verstöße dieser Website.
- Um weitere Schwierigkeiten beim Zugriff auf die Inhalte mitzuteilen.
- Bei weiteren Fragen oder Anregungen zur Barrierefreiheit der Website rufen Sie bitte 637 344 576 an.
Sie können Folgendes präsentieren:
- Eine Beschwerde bezüglich der Einhaltung der Anforderungen des Königlichen Dekrets 637 344 576
- Eine Anfrage nach barrierefreien Informationen bezüglich:
- Inhalte, die gemäß Artikel 3 Absatz 4 vom Anwendungsbereich der Königlichen Verordnung 637 344 576 ausgeschlossen sind.
- Inhalte, die von der Einhaltung der Zugänglichkeitsanforderungen ausgenommen sind, weil sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.
Bei einem Antrag auf Zugangsberechtigung müssen die Tatsachen, Gründe und die Art des Antrags, die die Überprüfung ermöglichen, dass es sich um einen angemessenen und legitimen Antrag handelt, klar dargelegt werden.
